Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 7 L 2728/11.F.A |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 34a Abs 1 AsylVfG, § 18 AsylVfG, § 57 Abs 1 AufenthG, Art 20 EGV 343/2003, EGRL 2008/115
Dublin-Überstellung nach Italien
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stützung einer erneuten Abschiebung auf eine im Rahmen eines Dublin-Verfahrens ergangene frühere und bereits vollzogene Abschiebungsanordnung
- Wolters Kluwer
Dublin-Überstellung nach Italien
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 27a, AsylVfG § ... 34a Abs. 2, AsylVfG § 18a Abs. 2, AsylVfG § 34a Abs. 1, VO 343/2003/EG Art. 19, VO 343/2003/EG Art. 20 Abs. 1 Bst. e, AsylVfG § 18, AufenthG § 57 Abs. 1 S. 1, VO 343/2003/EG Art. 20 Abs. 1 Bst. c
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, einstweilige Anordnung, Abschiebungsanordnung, Wiedereinreise, unerlaubte Einreise, Wiederaufnahme, Übernahmeersuchen, Zurückschiebung, Asylverfahren, Aufnahmebedingungen, Rückführungsrichtlinie, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- migrationsrecht.net (Leitsatz)
Dublin-Überstellung nach Italien
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 45
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.08.2005 - 1 C 29.04
Abschiebungsandrohung; vorsorgliche Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 7 L 2728/11
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30.08.2005 klargestellt, dass eine vorsorgliche Androhung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "für den Fall der erneuten unerlaubten Wiedereinreise" - außer für die Sonderfälle im Flughafenverfahren nach § 18 a Abs. 2 AsylVfG - im Gesetz nicht vorgesehen und daher unzulässig ist (BVerwGE 1245, 166 = NVwZ 2006, 96 m.w.Nachw.;… vgl. auch Funke-Kaiser, in: Fritz/Vormeier (Hrsg.), GK-AufenthG, Stand: 8/2011, § 55 Rdnr. 16). - VG Saarlouis, 22.08.2011 - 5 L 744/11
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung der Abschiebung nach Italien
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 7 L 2728/11
Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Frage, ob es Asylbewerbern, die über Italien in das Bundesgebiet eingereist sind, im Hinblick auf die dortigen Aufnahmebedingungen und das dortige Asylverfahren überhaupt zugemutet werden kann, nach Italien zurückzukehren (vgl. zum Meinungsstand VG Saarlouis, Beschl. v. 22.08.2011 - 5 L 744/11, BeckRS 2011, 53564 mit umfangreichen Nachweisen; vgl. ferner die umfangreiche Rechtsprechungsdokumentation unter www.asyl.net).
- OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15
Unterlassung und Widerruf von Äußerungen eines Senators - Salafismus; …
Der Antragsteller kann nicht ernsthaft bestreiten, dass "Salafismus" als Begriff sowohl in der fachwissenschaftlichen als auch in der öffentlichen Diskussion anerkannt ist, mag über seine Bedeutung und seine Konturen auch insbesondere in den Fachwissenschaften gerungen werden (vgl. zu dieser Begrifflichkeit bereits Beschl. des Senats vom 12.10.2011 - 1 S 11/11, NVwZ-RR 2012, 45 ff.). - VG Düsseldorf, 14.10.2014 - 6 L 2261/14
Asyl; Italien; Überstellung; Remonstration; Zuständigkeitskonflikt; Ausweisung; …
Ist einem im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien abgeschobenen Asylbewerber bei seiner Ankunft von den italienischen Behörden eine Ausreiseaufforderung auf der Grundlage der Richtlinie 2008/115/EG - Rückführungsrichtlinie - ausgehändigt und ihm eine Frist zur Ausreise von sieben Tagen gesetzt worden, belegt dies, dass die zuständigen italienischen Stellen dem Betroffenen keinen Zugang zum dortigen Asylverfahren gewähren (Anschluss an VG Frankfurt, Beschluss vom 28. September 2011 - 7 L 2728/11.F.A).vgl. auch VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28. September 2011 - 7 L 2728/11.F.A -, juris.
- VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 5a L 223/12
Abschiebung, Zurückschiebung, Italien
vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss vom 28. September 2011 - 7 L 2728/11.F.A -, zitiert nach juris.
- VG München, 27.05.2015 - M 7 K 14.50108
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Belgien
Eine andere, nicht in diesem Verfahren zu klärende Frage ist, dass aus ihr nicht erneut vollstreckt werden kann, weil sie mit der Überstellung am 29. September 2014 "verbraucht" ist (…Funke-Kaiser, aaO;… Marx, AsylVfG, 8. Aufl. 2014, § 34 a Rn 9; VG Frankfurt, B. v. 28. September 2011 - 7 L 2728/11.F.A. - juris Rn 3). - VG München, 13.05.2015 - M 7 K 14.50122
Unzulässiger Asylantrag und Abschiebungsanordnung nach Ungarn
Dies ist hier nicht der Fall, da der streitgegenständliche Bescheid weiterhin die Grundlage für die erfolgte Abschiebung darstellt, auch wenn die Abschiebungsanordnung mittlerweile verbraucht ist (vgl. hierzu VG Frankfurt, B.v. 28.9.2011 - 7 L 2728/11.F.A - NVwZ-RR 2012, 45). - VG Frankfurt/Main, 28.09.2011 - 7 L 2742/11
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Italien, einstweilige …
Vergleiche VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.09.2011 - 7 L 2728/11.F.A - (M19024).